Die Kanarischen Inseln bilden einer der siebzehn autonomen Verwaltungsbezirke Spaniens. Sie sind, wie auch das restliche Staatsgebiet, in die Europäische Gemeinschaft integriert, auch wenn einige, allein für die Kanaren spezifische Besonderheiten gelten, sowohl aufgrund der Entfernung vom europäischen Festland, als auch aus Gründen eigener historischer Tradition und der charakteristisch-kanarischen Ökonomie (so wird z.B. auf den Kanarischen Inseln nicht die europäische Mehrwertsteuerregelung angewandt). Das Hauptstadtrecht über die Region ist auf die beiden Großstädte der Hauptinseln, Santa Cruz de Tenerife und Las Palmas de Gran Canaria gleichermaßen verteilt, und der Präsidentschaftssitz der |
Autonomen Regierung wechselt regelmäßig in einem Turnus von vier Jahren - nach jeder Wahl - von der einen zur anderen Stadt. Der Standort des aus sechzig Abgeordneten zusammengesetzten Parlaments der Kanarischen Inseln jedoch liegt in Santa Cruz de Tenerife, mitten im verkehrsdichtesten und kommerzialisiertesten Bereich des Stadtkerns. Jede Insel des Archipels besitzt außerdem ein eigenes Regierungsorgan, Cabildo Insular, Inselrat, genannt. Das Gebäude des Inselrats von Teneriffa, in der Hauptstadt an der Plaza de España gelegen, ist ein Bauwerk, das mit der Zeit zu einem Symbol für alles Tinerfeñische geworden ist. |